Am 7. Juli 1993 beschloß der Nationalrat das Finanzmarktanpassungsgesetz, das mit 1.1. 1994 in Kraft treten wird. Kernstück dieses Gesetzeswerkes ist das neue Bankwesengesetz. Trotz der langen und gründlichen Vorbereitungszeit und zahlreicher Diskussionen mit der Kreditwirtschaft darf es nicht verwundern, wenn bei 103 Paragraphen des BWG Fragen offenbleiben. Aus diesem Grund veröffentlicht das Bank-Archiv ab dem Augustheft eine ständige Rubrik, in der offene Fragen aus der Sicht der Aufsichtsbehörde interpretiert werden.