§§ 914 f, 1380, 1404 f ABGB
Das konstitutive Anerkenntnis kann nur der Bereinigung eines Streites oder Zweifels dienen. Erklärt jemand der Bank, daß er sich im Innenverhältnis gegenüber dem Kreditnehmer zur Zahlung der Kreditschuld verpflichtet habe, entsteht dadurch keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.