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Aufklärungspflichten der Bank beim Wechseldiskontgeschäft.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1992/336ÖBA 1992, 579 Heft 6 v. 1.6.1992

Art 17, 43 WechselG

§§ 1295 ff ABGB

Der Wechselschuldner kann gegenüber dem Wechselinhaber Einwendungen aus der unmittelbar bestehenden Rechtsbeziehung erheben. Hat die Bank Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung des Akzeptanten oder dessen unmittelbar bevorstehendem wirtschaftlichen Zusammenbruch, so trifft sie beim Abschluß eines Diskontvertrages eine diesbezügliche Aufklärungspflicht.

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