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Pfändung der Forderung einer GmbH auf Einzahlung der Stammeinlage.

RechtsprechungÖBA 1992/331ÖBA 1992, 491 Heft 5 v. 1.5.1992

§ 294 EO

§ 35 GmbHG

Nach der Pfändung der Forderung ist dem Drittschuldner jede dem Pfandgläubiger nachteilige Verfügung untersagt. Wird die Forderung einer GmbH auf Einzahlung der Stammeinlage gepfändet, so kann sich der Drittschuldner durch die Übertragung seines Geschäftsanteils nicht von seiner Pfandschuld befreien.

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