Mit 1. Jänner 1992 ist das Kapitalmarktgesetz [1] in Kraft getreten. Die Intention des Gesetzgebers war die Erfassung sämtlicher öffentlich angebotener Veranlagungsformen des außerbörslichen Anlagemarktes. Damit erhält nun auch der bislang nicht geregelte Bereich des "grauen Kapitalmarktes" einen eigenen Normenkomplex. Unter Verzicht auf ein eigenes Immobilienfondsgesetz wurden auch Immobilienveranlagungen in das KMG einbezogen. Die wichtigsten Neuerungen sind einerseits der Wegfall des Genehmigungserfordernisses für Rentenwerte nach dem - nun außer Kraft gesetzten - Wertpapier-Emissionsgesetz, andererseits die Einführung einer Prospektpflicht für jedwede Veranlagungsform und daraus resultierend Haftungs- und Strafbestimmungen für Prospektverantwortliche und Anbieter von solchen Veranlagungen sowie dem Konsumentenschutzgesetz nachempfundene Vorschriften über das Rücktrittsrecht von Anlegern. Durch das KMG werden nicht nur die in diesem Bereich bestehenden EG-Regeln [2] übernommen, durch die Beeinflussung der Anlegerinformation soll auch die Investition von Kapital in effiziente Bahnen gelenkt werden.