Das Kapitalmarktgesetz normiert in seinem § 8 Abs 3 ua eine ausschließlich von bestimmten Banken durchzuführende Prospektkontrolle. Der Autor zeigt im vorliegenden Aufsatz - der auf einem Rechtsgutachten beruht - die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichbehandlung, freie Erwerbstätigkeit und Freiheit des Eigentums durch die genannte Bestimmung auf.