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Lastenfreistellung einer von mehreren simultan haftenden Liegenschaften ist keine Verwertung.

RechtsprechungÖBA 1992/352ÖBA 1992, 943 Heft 10 v. 1.10.1992

§§ 209 ff EO

Bei der Lastenfreistellung einer von mehreren simultan haftenden Liegenschaften handelt es sich auch dann nicht um eine Verwertung des Pfandrechts, wenn die Einwilligung in die Pfandrechtslöschung entgeltlich erfolgt, etwa gegen Zahlung an den Gläubiger aus dem erlösten Kaufpreis.

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