vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anwendbarkeit des § 98 EheG bei Leasingverträgen.

RechtsprechungÖBA 1992/351ÖBA 1992, 942 Heft 10 v. 1.10.1992

§ 98 EheG

Ein kündbarer, auf unbestimmte Dauer abgeschlossener und keine Bestimmungen über eine Kaufanwartschaft enthaltender Leasingvertrag ist als Bestandvertrag zu qualifizieren. Das zu leistende Entgelt hat dementsprechend eher den Charakter eines Bestandzinses als jenen eines ratenweisen abzustattenden Kaufpreises, so daß keine Kreditverbindlichkeit vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!