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Zum Vorliegen eines Treuhandkontos. Alleinige Verfügungsberechtigung des Treuhänders.

RechtsprechungÖBA 1992/350ÖBA 1992, 940 Heft 10 v. 1.10.1992

§ 1002 ABGB

§§ 30, 31 KO

Zum Vorliegen eines Treuhandkontos. Bei der Vollrechtstreuhand ist ausschließlich der Treuhänder gegenüber der Bank berechtigt und verpflichtet. Ist am Treuhandkonto keine ausreichende Deckung vorhanden, so räumt einerseits die Bank durch Gestattung der Überziehung dem Treuhänder und anderseits dieser dem Treugeber Kredit ein.

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