Die Entwicklung des Wirtschaftsrechts im ausgehenden Jahrhundert ist durch rasante "Internationalisierung" gekennzeichnet, in der sich die zunehmende "Globalisierung" der Wirtschaft spiegelt. Zweifellos kommt der EG in diesem Prozeß eine - auch für die (noch) Nicht-EG-Staaten bedeutsame - Vorreiterrolle zu. Eine Reihe anderer Institutionen arbeiten in die selbe Richtung. Der Beitrag versucht eine Systematisierung dieses wirtschaftsrechtlichen Internationalisierungsphänomens.