§ 983 ABGB
§ 14 GBG
Die Eintragung eines Pfandrechtes für Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ist zulässig. Grundbuchsurkunden sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen und auch die darin enthaltene Aufsandungserklärung ist als Teil des Vertrages anzusehen.