vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Frage der Veranlagung flüssiger Mittel von Raiffeisenkassen gehört zum Unternehmensgegenstand.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991, 385 Heft 5 v. 1.5.1991

§ 3 GenNov 1934.

Der Veranlagung flüssiger Mittel kommt im Rahmen der Raiffeisenorganisation eine derart wichtige Bedeutung zu, daß diese Frage dem Unternehmensgegenstand zuzuordnen ist.

OLG Linz 18. 10. 1988, 13 R 82/88[1][1]Siehe den Aufsatz von Keinen in diesem Heft des ÖBA.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!