Der Verbraucher verliert den bei Vertragsabschluß gegebenen Schutz des § 14 KSchG nicht, wenn er danach ins Ausland übersiedelt.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/276ÖBA 1991, 384 Heft 5 v. 1.5.1991