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Statutarische Bindung sämtlicher Satzungsänderungen einer (Genossenschafts-)Bank an die Zustimmung Dritter?**In den Grundzügen waren die hier vorgetragenen Überlegungen bereits für ein in Ausarbeitung stehendes größeres Werk über "Aktuelle Probleme der Genossenschafts- und der Bankrevision" konzipiert worden. Sie wurden einerseits (aufgrund einer Konsultation in einem einschlägigen Fall) um die speziellen Aspekte im Bereich der Kreditgenossenschaften ergänzt, andererseits jedoch auf sämtliche dezentral organisierten Bankenzusammenschlüsse erweitert.Um Mißverständnissen entgegenzutreten, sei vorweg angemerkt: Eine Parteinahme in wirtschaftlichen Interessenkonflikten ist mit dieser strikt rechtswissenschaftlichen Untersuchung nicht verbunden.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Heinz KeinertÖBA 1991, 337 Heft 5 v. 1.5.1991

Dieser Aufsatz behandelt vor allem die Frage, ob die Satzungsbestimmung einer Bank rechtswirksam ist, wonach Satzungsänderungen der Zustimmung eines Dritten bedürfen. Dritter ("Außenstehender") in diesem Sinn ist jeder außerhalb der Organisation der Bank als juristischer Person Stehende.

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