Die Europäische Gemeinschaft entwickelt sich zu einer "Gemeinschaft des Wirtschaftsverwaltungsrechts" und in Ansätzen zu einer "Gemeinschaft des wirtschaftsrelevanten Privatrechts." Gezeigt wird dies für das Bankrecht. Dargestellt werden die Grundsätze des europäischen Bankenaufsichtsrechts und Bankvertragsrechts, die Angleichungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf die Bankensysteme und die Folgen für den Wettbewerb.