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Anfechtung der durch Anweisungsannahme bewirkten Sicherstellung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRechtsanwalt Dr. Hubertus SchumacherÖBA 1991/265ÖBA 1991, 215 Heft 3 v. 1.3.1991

§ 30 KO

Wird die vom späteren Gemeinschuldner erteilte Anweisung auf Schuld vom Angewiesenen angenommen, so erlangt der Anweisungsempfänger eine Sicherstellung, die bei Inkongruenz der Anfechtung unterliegt.

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