Keine absolute Wirkung des nur Sicherungszwecken dienenden Verbots, gegen Dritte bestehende Forderungen abzutreten, wenn es nicht den für Sicherungsabtretungen erforderlichen Publizitätsanforderungen entspricht.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/260ÖBA 1991, 134 Heft 2 v. 1.2.1991