Die "Vinkulierung" von Versicherungsforderungen ist ein in der Kreditwirklichkeit oft anzutreffendes Phänomen. Sie kommt vor allem in der Feuer-, Kasko- und Lebensversicherung vor. Trotz ihrer häufigen Anwendung herrscht über die Rechtswirkungen der Vinkulierung jedoch Unsicherheit. Insbesondere ist umstritten, ob die Vinkulierung ein eigenständiges Sicherungsmittel ist und welche Rechte und Pflichten der Unternehmer als Vinkulargläubiger und der Kreditgeber als Vinkularschuldner hat.