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Zur Haftung des Bürgen für einen revolvierenden Kontokorrentkredit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/295ÖBA 1991, 757 Heft 10 v. 1.10.1991

§§ 864a, 871 f, 1357 ABGB

Ungewöhnlich ist eine Vertragsbestimmung dann, wenn der Vertragspartner nach den Umständen mit ihr vernünftigerweise nicht rechnen muß. Bei der Möglichkeit, einen als Betriebsmittelkredit gewidmeten Kontokorrentkredit wieder auszunützen, und der Erstreckung der Bürgenhaftung auf den jeweiligen Saldo handelt es sich um für diese Arten von Rechtsgeschäften typische Vertragsbestimmungen.

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