§§ 901, 1063, 1408 ABGB
Zur Frage, wann die Gültigkeit eines Kaufvertrages geschäftstypische Voraussetzung des Darlehens- und Pfandbestellungsvertrages ist. Der Wegfall der typischen Geschäftsgrundlage berechtigt den Darlehensnehmer zur Vertragsauflösung, außer er hat die Wirksamkeit des Kaufvertrages wider Treu und Glauben vereitelt.