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Wirksamkeit der Vereinbarungen, Bürgen nicht vom Verzug des Schuldners zu verständigen und Eingänge zunächst auf unverbürgten Forderungsteil anzurechnen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/223ÖBA 1990, 392 Heft 5 v. 1.5.1990

§§ 879, 1346 ff ABGB

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