Wirksamkeit der Vereinbarungen, Bürgen nicht vom Verzug des Schuldners zu verständigen und Eingänge zunächst auf unverbürgten Forderungsteil anzurechnen.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/223ÖBA 1990, 392 Heft 5 v. 1.5.1990