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Persönlich haftende Gesellschafter einer OHG können auch eine Bürgschaft für Verbind

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/210ÖBA 1990, 224 Heft 3 v. 1.3.1990

lichkeiten der Gesellschaft übernehmen; als Bürgen stehen ihnen Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche gegen den Darlehensgeber zu.

§ 128 HGB

§§ 1357, 1358, 1364 ABGB

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