Am 15. Dezember 1989 wurde nach knapp zweijähriger öffentlicher Diskussion vom Rat der Europäischen Gemeinschaften die sogenannte Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie [1] beschlossen. Im Rahmen der grundsätzlichen EG-Bankenrichtlinien regelt sie folgende Bereiche: die Harmonisierung der Zulassungsbedingungen, die Beziehungen zu Drittländern, die Harmonisierung der Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit und schließlich die freie Niederlassung und den freien Dienstleistungsverkehr. Nun sind - zusammen mit der Eigenmittel- und der Solvabilitätsrichtlinie - die wichtigsten Schritte zu einer Harmonisierung des Bankrechtsin den EG-Staaten sowie einer weitgehenden Verwirklichung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gesetzt worden.