Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über jene Harmonisierungsbereiche, in denen die Verfasserin während ihres sechsmonatigen Praktikums von Oktober 1988 bis März 1989 bei der EG-Kommission, Generaldirektion XV "Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht", Abteilung "Banken", schwerpunktmäßig gearbeitet hat. Mit der Verabschiedung dreier wichtiger Richtlinien - der Eigenmittelrichtlinie, der Solvabilitätsrichtlinie und der 2. Bankrechtskoordinierungsrichtline - ist ja die Harmonisierung im Bankbereich ein großes Stück vorwärtsgekommen. Ferner werden die voraussichtlichen Auswirkungen des bevorstehenden EG-Binnenmarktes aufgezeigt, wobei auch das österreichische Bankwesen unter diesem Blickwinkel betrachtet wird. Dementsprechend gliedert sich der nachfolgende Bericht in die Teile EG-Bankenmarkt und Auswirkungen auf den österreichischen Bankensektor.