Dieser Aufsatz soll einige Grundprinzipien des amerikanischen Bankrechts besprechen, die aus österreichischer Sicht aus verschiedenen Gründen interessant sein können: Drei führende österreichische Banken, die Creditanstalt, die Österreichische Länderbank und die Girozentrale, sind bereits mit Zweigniederlassungen in New York vertreten und unterliegen damit direkt den amerikanischen Bankgesetzen. Aber auch die mit diesen Banken verbundenen Industrieunternehmen sind Normadressaten beschränkender Vorschriften der amerikanischen Bankgesetze. Ferner ist das amerikanische Bankrecht für die laufende Diskussion im Bereich der EWG über die Vereinheitlichung des Bankrechts der Mitgliedstaaten interessant, weil fraglich ist, ob das amerikanische Bankrecht die von der EWG geforderte Gegenseitigkeit erfüllt. Dieser Aufsatz wird daher an einigen Stellen die amerikanischen Regelungen der jüngsten EG-Richtlinie zur Koordinierung des Bankrechts der Mitgliedstaaten gegenüberstellen.