Nach den - im Bank-Archiv ausführlich dargestellten - Liberalisierungsetappen der Jahre 1986, 1988 und 1989 trat mit Anfang 1990 ein weiterer entscheidender Schritt auf dem Weg zur völligen Beseitigung aller Beschränkungen im Kapitalverkehr mit dem Ausland in Kraft. Dieser Schritt ist deswegen so bedeutsam, weil ohne Veränderung des aus dem Jahre 1946 stammenden Devisengesetzes eine Technik gefunden wurde, von dem in diesem Gesetz statuierten Grundsatz "alles ist verboten, was nicht ausdrücklich (durch Kundmachung oder Bescheid) erlaubt wird" zu dem Grundsatz überzugehen, "alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich (durch Kundmachung) verboten wird".