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Zur Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht und zur Zulässigkeit der Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/253ÖBA 1990, 1015 Heft 12 v. 1.12.1990

§§ 2, 9, 11 AnfO

Ist der Erwerb des Vormannes wegen Kenntnis der Benachteiligungsabsicht innerhalb von zehn Jahren anfechtbar, so gilt diese Frist auch für die Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger, der unentgeltlich erworben hat. Belastungen mindern zwar den Wert der Schenkung, ändern jedoch nichts an deren Unentgeltlichkeit.

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