§§ 2, 9, 11 AnfO
Ist der Erwerb des Vormannes wegen Kenntnis der Benachteiligungsabsicht innerhalb von zehn Jahren anfechtbar, so gilt diese Frist auch für die Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger, der unentgeltlich erworben hat. Belastungen mindern zwar den Wert der Schenkung, ändern jedoch nichts an deren Unentgeltlichkeit.