§ 879 Abs 3 ABGB
Die Klausel der AGB für Spareinlagen, wonach für das Guthaben der Kontostand in den Geschäftsbüchern der Bank auch dann maßgebend ist, wenn er von den Eintragungen im Sparbuch abweicht, ist als widerlegliche Vermutung (Beweislastvertrag) zu verstehen. Da vom Sparer ein Beweis gefordert wird, den er in