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Zur Befriedigungstauglichkeit der Gläubigeranfechtung, wenn der Schuldner eine mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belastete Liegenschaft verschenkt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/242ÖBA 1990, 841 Heft 10 v. 1.10.1990

§§ 1, 3, 12 AnfO

Die Anfechtung der Schenkung einer Liegenschaft kann auch dann befriedigungstauglich sein, wenn bei der Liegenschaft ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt ist. Bei Anfechtungsklagen außerhalb eines Konkurses hat das Begehren auf Leistung oder Duldung zu lauten.

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