§§ 1, 3, 12 AnfO
Die Anfechtung der Schenkung einer Liegenschaft kann auch dann befriedigungstauglich sein, wenn bei der Liegenschaft ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt ist. Bei Anfechtungsklagen außerhalb eines Konkurses hat das Begehren auf Leistung oder Duldung zu lauten.