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Zum Vorliegen einer Garantie oder einer Bürgschaft.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Peter BydlinskiÖBA 1990/243ÖBA 1990, 843 Heft 10 v. 1.10.1990

§§ 914 f, 880a, 1346 ABGB

Zum Vorliegen eines echten Garantievertrages oder einer Bürgschaft. Die Garantie bedarf nicht der Schriftform.

OGH 2. 5. 1990, 1 Ob 702/89

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