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Einstellung des Geschäftsbetriebs führt nicht zur Beendigung einer eingetragenen Personengesellschaft

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2026/52NZ 2026, 220 - 223 Heft 4 v. 23.4.2026

Die Einstellung des Geschäftsbetriebs iSv § 30 Abs 2 UGB führt keinesfalls zur Beendigung einer eingetragenen Personengesellschaft. Bei Vermögenslosigkeit kann eine eingetragene Personengesellschaft nur erlöschen, wenn sie zuvor aufgelöst wurde. Das amtswegige Löschen der "Firma" einer Personengesellschaft gem § 30 Abs 2 UGB scheidet daher aus, ebenso wie eine analoge Anwendung des § 40 FBG.

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