1. Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer Liegenschaftsschenkung an einen Minderjährigen ist auch dann zu versagen, wenn bei einem ansonsten im Wohl und Interesse des minderjährigen Antragstellers liegenden Rechtsgeschäft nicht ausgeschlossen werden kann, dass der kurz vor der Volljährigkeit stehende Antragsteller ab Volljährigkeit mit Sanierungskosten belastet wird.

