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Rechtliches Interesse an der Feststellung der Wirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2026/22NZ 2026, 90 - 92 Heft 2 v. 3.3.2026

Das rechtliche Interesse an der Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 Satz 1 PSG) ist regelmäßig nur dann zu bejahen, wenn alle von diesem Rechtsverhältnis unmittelbar Betroffenen - insb auch die Privatstiftung selbst - Parteien des Feststellungsverfahrens (und damit an das Verfahrensergebnis gebunden) sind.

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