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Klage auf Zustimmung zu einem Teilungsplan trotz (nicht exequierbaren) gerichtlichen Vergleichs

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2026/18NZ 2026, 77 - 78 Heft 2 v. 3.3.2026

Ein [insofern] nicht exequierbarer gerichtlicher Vergleich über einen (älteren) Teilungsplan betreffend eine im gemeinsamen Eigentum stehende Liegenschaft steht einer Klage auf Zustimmung zu einem konkretisierten (neueren) Teilungsplan nicht entgegen.

9 Ob 72/25s

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