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Erbseinsetzung oder Vermächtnis

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/163NZ 2025, 540 - 541 Heft 9 v. 8.10.2025

Ob der Erblasser eine Erbseinsetzung oder ein Vermächtnis wollte, ist durch Auslegung zu ermitteln. Die Aufzählung einzelner Sachen spricht für die Annahme eines Vermächtnisses. Immer dann, wenn bloß einzelne Sachen oder Rechte zugewendet werden, ist im Zweifel ein Vermächtnis anzunehmen.

2 Ob 69/25y

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