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Streitanhängigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/162NZ 2025, 537 - 540 Heft 9 v. 8.10.2025

1. Auch im Anwendungsbereich der EuErbVO wird die Frage der Streitanhängigkeit nach Abschluss eines der konkurrierenden Verfahren durch die Frage der Rechtskraftwirkung der dort ergangenen Entscheidung abgelöst.

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