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Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/138NZ 2025, 434 - 435 Heft 7 v. 11.8.2025

Für die Nichteinhaltung von bloß die Gesellschaft treffenden vertraglichen Pflichten haftet der Geschäftsführer dem Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich nicht, weil eine Außenhaftung des Organs stets die Verletzung eigener und nicht nur die Gesellschaft treffender Pflichten voraussetzt.

1 Ob 53/25p

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