vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlassenschaftskurator ist nicht insolvenzantragspflichtig

RechtsprechungTreuhand, Exekutions- und InsolvenzrechtJudikaturN. N.NZ 2025/124NZ 2025, 388 - 392 Heft 6 v. 2.7.2025

Aus der bewussten Nichtanführung der Verlassenschaft im die Insolvenzantragspflichtigen aufzählenden § 69 Abs 3 IO (vgl demgegenüber § 67 Abs 1, § 100 Abs 6, § 164 Abs 1, § 166 IO) sowie aus dem Umstand, dass nach dem neuen AußStrG 2003 die Überlassung an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) nicht mehr nur auf unbedeutende Verlassenschaften beschränkt ist, ergibt sich, dass einen Verlassenschaftskurator keine Insolvenzantragspflicht trifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!