Häufig ist bei einem Erblasser der Wunsch anzutreffen, seinen letzten Willen nicht nur für seine unmittelbare Erbfolge, sondern für viele Generationen zu sichern. In der Regel geht es auch darum, Vermögen über Generationen hinweg zu binden, um eine Vermögenszersplitterung zu verhindern. Rechtlich bieten sich hierfür nicht nur Rechtsgeschäfte unter Lebenden, sondern vor allem auch erbrechtliche Rechtsinstitute an. Dieser Beitrag skizziert jene Möglichkeiten, die einem Verfügenden von Todes wegen zustehen. (FN )

