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Informationsanspruch eines GmbH-Gesellschafters gem § 22 GmbHG betreffend verbundene Unternehmen und Treuepflicht bei Stimmabgabe

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/101NZ 2025, 320 - 322 Heft 5 v. 6.6.2025

1. Die Informationsverschaffungspflicht der GmbH und damit der Informationsanspruch ihrer Gesellschafter betreffend verbundene Unternehmen finden dort ihre Grenze, wo der Informationsanspruch der GmbH in dem anderen Unternehmen endet.

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