1. Der Notar ist gem §§ 38 f NO zur sorgfältigen Führung seines Amtes verpflichtet. Er haftet für den Schaden, der durch eine Verletzung von Amtspflichten entsteht. Die Verantwortlichkeit des Notars ist nach § 1299 ABGB zu beurteilen. Die Anforderungen an seine Sorgfaltspflicht dürfen aber nicht überspannt werden.

