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Auslegung einer nach der EuErbVO als Erbvertrag zu wertenden letztwilligen Verfügung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/55NZ 2025, 167 - 168 Heft 3 v. 1.4.2025

Die autonom vorzunehmende Auslegung der EuErbVO kann dazu führen, dass eine Urkunde einerseits als Erbvertrag iSd Art 3 Abs 1 lit b und Art 25 EuErbVO und andererseits als (deutsches) gemeinschaftliches Testament zu qualifizieren ist.

2 Ob 184/24h

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