1. Eine statutarische Schiedsklausel in einem Gesellschaftsvertrag gilt für die Gesellschaft und die Gesellschafter. Dabei ist es irrelevant, dass die Gesellschaft nicht selbst Partei der Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag ist. Die Bindung der am Gesellschaftsvertrag nicht beteiligten GmbH an dessen Vorgaben ist ein dem Verbandsrecht wesensimmanentes Phänomen, das auch Schiedsklauseln erfasst.

