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Berichtigung der Parteibezeichnung im Zusammenhang mit Verschmelzungs- und Spaltungsvorgängen

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/39NZ 2025, 112 - 114 Heft 2 v. 3.3.2025

1. Grundsätzlich ist derjenige, dem die Parteistellung abgesprochen wurde, legitimiert, die Überprüfung dieser Rechtsansicht zu verlangen.

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