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Zur Aktivlegitimation bei gegen § 38 WEG 2002 verstoßenden Grunddienstbarkeiten

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/31NZ 2025, 78 - 80 Heft 2 v. 3.3.2025

1. Ein Verstoß gegen § 38 Abs 1 WEG 2002 führt mangels Geltendmachung durch sämtliche Anteilseigner zu einer bloß relativen Nichtigkeit, auf die sich auch nur die klagenden Wohnungseigentumsbewerber (Wohnungseigentümer) berufen könnten.

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