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Zur Beweislastverteilung und Bewertung von Liegenschaften im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/205NZ 2025, 654 - 656 Heft 11 v. 4.12.2025

1. Die Beweislast für Ausnahmen von einer grundsätzlich nicht mehr vorliegenden Geschäftsfähigkeit - hier betreffend den langgehegten Wunsch zur Hofübergabe - obliegt der Gegenseite.

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