vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung des Testamentserrichters, der auf die innere Urkundeneinheit vertraut hat

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2024/108NZ 2024, 382 - 384 Heft 7 v. 25.7.2024

1. Ein Rechtsanwalt haftet, wenn bei einer strittigen, noch nicht höchstgerichtlich entschiedenen Frage weder Schrifttum noch Mat für die gewählte Auslegung Anhaltspunkte bieten. Im Rahmen seiner beratenden außergerichtlichen Tätigkeit hat der Rechtsanwalt nach Möglichkeit den gefahrloseren Weg zu gehen und nicht eine risikoreiche Rechtskonstruktion zu wählen, sofern die Parteien trotz Belehrung nicht auf einem bestimmten Vorgang beharren. Diese Grundsätze gelten auch für die Haftung eines Notars.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!