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Gewillkürte Pflichtteilsstundung als (bloße) Vollstreckungssperre

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/11NZ 2024, 33 - 35 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Die Rsp zur gesetzlichen Stundung (§ 765 Abs 2), wonach (nur) eine Vollstreckungssperre besteht, ist auch auf die letztwillig verfügte Stundung (§ 766 Abs 2) zu übertragen.

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