vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lesbarkeit der Nuncupatio

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/50NZ 2023, 151 - 154 Heft 3 v. 30.3.2023

1. Da der handschriftliche Bekräftigungszusatz bei inhaltlicher Betrachtung jedenfalls eine Bestätigung des Erblassers enthalten muss, dass die Urkunde gerade seinen letzten Willen beinhalte, muss er auch (objektiv betrachtet) lesbar sein.

2. Ob ein handschriftlicher Bekräftigungszusatz lesbar ist und wie sein lesbarer Inhalt lautet, ist eine Tatfrage.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!