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Erteilung eines Depurierungsauftrags zur Verhinderung von Nachteilen des Verpflichteten bei Zivilteilung

RechtsprechungTreuhand, Exekutions- und InsolvenzrechtJudikaturN. N.NZ 2023/39NZ 2023, 120 - 123 Heft 2 v. 2.3.2023

Wenn bei der Zivilteilung nach §§ 352 ff EO die Miteigentumsanteile unverhältnismäßig belastet sind, kann auch nach neuerer Rechtslage zur Verhinderung von Nachteilen für den Verpflichteten entweder ein Depurierungsauftrag erteilt oder der Ausrufungspreis entsprechend hoch angesetzt werden.

3 Ob 123/22t

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