Wenn bei der Zivilteilung nach §§ 352 ff EO die Miteigentumsanteile unverhältnismäßig belastet sind, kann auch nach neuerer Rechtslage zur Verhinderung von Nachteilen für den Verpflichteten entweder ein Depurierungsauftrag erteilt oder der Ausrufungspreis entsprechend hoch angesetzt werden.
3 Ob 123/22t